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Termine
Das neue "Gebäudemodernisierungs-Gesetz" - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden
26. April 2027, 09:30 bis
26. April 2027, 16:00
Wo:
Trihotel Rostock, Tessiner Straße 103, 18055 – Rostock
Gebühr:
Mitglieder der Ingenieurkammer M-V: 200,- €; Nichtmitglieder: 250,- €
Referent:
Dipl.-Ing. Architekt Stefan Horschler
Kontakt:
Ingenieurkammer M-V, Ansprechpartner: Herr Siggelkow
0385/5583616
info@ingenieurkammer-mv.de
https://www.ingenieurkammer-mv.de
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz kommen zahlreiche neue Anforderungen auf Planerinnen und Planer sowie Energieberaterinnen und Energieberater zu. Ab dem 1. Januar 2028 sollen zu errichtende Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand als Nullemissionsgebäude errichtet werden, ab 1.1.2030 gilt diese Vorgabe für alle zu errichtende Gebäude.
Das Seminar gibt einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Änderungen und zeigt, welche Regelungen zu welchem Zeitpunkt in Kraft treten. Dabei wird klar zwischen den Anforderungen an Wohn- und Nichtwohngebäude und an bestehende Gebäude und an Neubauten unterschieden. Die Teilnehmenden erhalten so das Handwerkszeug für ihre künftige Planungs- und Beratungspraxis nach den aktuellen gesetzlichen Anforderungen.
Folgende Inhalte werden behandelt:
- Nullemissionshausstandard im Neubau ab 2028 und 2030 – was bedeutet das?
- Änderung der Referenztechnik und Umstellung der Primärenergiefaktoren auf die Einheit fp,tot inklusive Erneuerbare Energien-Anteil – welche Vorteile ergeben sich für Investoren?
- Abschaffung der §§ 71 und 72 zur Berücksichtigung Erneuerbarer Energien – welche Folgen ergeben sich für bestehende Heizungen?
- Pflicht zur Gebäudeautomation in NWG bereits ab 70 kW
- Nachrüstungen für Nichtwohngebäude – welche Gebäude sind betroffen?
- Beispielhafte Neuerungen zur DIN/TS 18599, DIN 4108-2, DIN 4108-3 und DIN 4108-7 und Ausblick auf die Treibhausbilanz nach DIN SPEC 91606 (verpflichtende Ökobilanzierung des gesamten Gebäudes ab dem 1. Januar 2028 für neue Gebäude mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche und ab dem 1. Januar 2030 für alle neu zu errichtenden Gebäude)
Für dieses Seminar werden 6,5 Fortbildungsstunden anerkannt.