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Aufgaben und Ziele

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Die Kammer als Gütesiegel der Ingenieurplanung

Als Gütesiegel für Ingenieurplanung vertritt die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern etwa 1300 Mitglieder. Wie der Ausdruck Gütesiegel schon sagt, sind der Ingenieurkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts vom Staat vor allem Aufgaben übertragen worden, um die Qualität des Ingenieurberufes zu sichern. Sie führt die Listen der freiwilligen Mitglieder und Pflichtmitglieder. Zu den Pflichtmitgliedern zählen die bauvorlageberechtigten Ingenieure, Beratenden Ingenieure und Tragwerksplaner.

Die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern wurde auf der Grundlage des Ingenieurgesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 08. November 1993 gegründet.

Schwerpunkte:

  • Dialog und Interessenvertretung mit Politik und Wirtschaft
  • Austausch mit den Berufsverbänden unseres Berufsstandes sowie mit anderen Kammern und Verbänden
  • Kammerarbeit in Ausschüssen
  • Eigenes Aus- und Fortbildungsprogramm
  • Absicherung unserer Mitglieder durch die Ingenieurversorgung

 

Vom Gesetzgeber als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet, nimmt die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern die berufsständische Interessenvertretung ihrer Mitglieder in Selbstverwaltung wahr, ihr oberstes Gremium ist die Vertreterversammlung. Aufgaben und Ziele der Ingenieurkammer sind nach dem Architekten- und Ingenieurgesetz Mecklenburg-Vorpommern insbesondere:

  • die Baukultur, die Baukunst, das Bauwesen, den Städtebau und die Landschaftspflege unter Beachtung des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen und die Ingenieurtätigkeit zum Schutz und im Interesse der Allgemeinheit, insbesondere des wissenschaftlich-technischen Fortschritts sowie der Umwelt, zu fördern,

  • die beruflichen Belange der Gesamtheit der Mitglieder sowie das Ansehen des Berufsstandes zu wahren und die Erfüllung der beruflichen Pflichten zu überwachen,

  • die in diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften vorgesehenen Listen und Verzeichnisse zu führen sowie die für die Berufsausübung notwendigen Bescheinigungen zu erteilen,

  • die nach der Richtlinie 2005/36/EG erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hieraus notwendigen Bescheinigungen auszustellen; sie ist insoweit zuständige Behörde,

  • die Fachverzeichnisse von Kammermitgliedern zu führen, in denen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder zur Erfüllung sonstiger Gemeinwohlinteressen besondere berufliche Qualifikationen eingetragen sind, sowie entsprechende Bescheinigungen zum Nachweis besonderer Qualifikationen auszustellen,

  • die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie entsprechende Einrichtungen für die Aus-, Fort- und Weiterbildung zu fördern,

  • die Kammermitglieder in Fragen der Berufsausübung zu beraten,

  • die Behörden und Gerichte in allen die Berufsaufgaben betreffenden Fragen durch Vorschläge und Stellungnahmen oder in sonstiger Weise zu unterstützen,

  • auf die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Kammermitgliedern oder zwischen diesen und Dritten ergeben, hinzuwirken,

  • das Sachverständigenwesen zu fördern, auf Anforderung von Gerichten, Behörden und Dritten Sachverständige zu benennen sowie bei der Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen auf dem Gebiet des Ingenieurwesens sowie auf dem Gebiet des Bauwesens mitzuwirken und selber im Rahmen des § 36 der Gewerbeordnung sowie den hierzu ergangenen Vorschriften Sachverständige auf der Grundlage einer Sachverständigensatzung öffentlich zu bestellen und zu vereidigen,

  • Wettbewerbe zu fördern und bei der Regelung des Wettbewerbswesens mitzuwirken und

  • die Zusammenarbeit mit anderen Kammern sowie mit Berufsverbänden zu pflegen und zu fördern.

  • die Anerkennung von Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen sowie von Prüfsachverständigen für den Erd- und Grundbau auf der Grundlage der §§ 20 bis 25 der Prüfingenieure- und Prüfsachverständigenverordnung vom 10. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 595) sowie die Führung der Liste der Prüfsachverständigen

Darüber hinaus ist die Ingenieurkammer selbstverständlich jederzeit Anlaufstelle für sämtliche Anfragen ihrer Mitglieder oder anderer Institutionen, die Informationen über den Berufsstand des Ingenieurs benötigen.