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Mitglied werden
Sie möchten Mitglied in der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern werden - dann finden Sie hier das notwendige Antragsformular. Die mit dem Antrag einzureichenden Nachweise entnehmen Sie bitte den "Hinweisen zum Antrag auf Mitgliedschaft". Bitte fügen Sie dem Antrag auch die "Fachmatrix" bei. Sie dient dazu, das Leistungsprofil Ihres Ingenieurbüros zu erfassen. Bitte senden Sie Ihren Antrag per Post an die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern, Alexandrinenstr. 32, 19055 Schwerin.
Bitte beachten Sie auch die Gebührensatzung und die Berufssatzung der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern.
Vorteile einer Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Als Pflicht- oder freiwilliges Mitglied in der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern genießen Sie viele Vorteile:
- Eine starke Kammer vertritt die Interessen der Ingenieure in M-V, und damit auch Ihre, gegenüber Politik und Wirtschaft.
- Wir fördern den Austausch mit den Berufsverbänden unseres Berufsstandes sowie mit anderen Kammern und Verbänden.
- Die Kammerarbeit in den Ausschüssen und Regionalgruppen kommt allen Mitgliedern zugute. Bringen Sie sich aktiv in wichtige Entscheidungen mit ein!
- Bleiben Sie immer fachlich auf dem neuesten Stand mit unseren umfangreichen Weiterbildungsangeboten!
Wir bieten exklusiv für Pflicht- und freiwillige Mitglieder:
- Kostenfreie Erstberatung in Rechtsfragen
- Forderungsmanagement für Mitglieder gegenüber säumigen Auftraggebern
- Kostenfreies Deutsches Ingenieurblatt und Kammerreport 10 mal im Jahr
- Ihr Büro wird in der Ingenieursuche auf unserer Website gelistet
- Erfahrungsaustausch mit anderen Mitgliedern auf Veranstaltungen und Seminaren der Ingenieurkammer
- Rahmenverträge mit Versicherern
- Berufs- und Existenzgründungsberatung
- Vertretung der Belange der Ingenieure unseres Landes gegenüber den Gesetzgebern
- Förderung der Weiterbildung - kostengünstige Seminare
- Absicherung unserer Mitglieder durch die Ingenieurversorgung
Juniormitgliedschaft
Studierende einer ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung können auf Antrag als Juniormitglieder in die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen werden.
für Gesellschaften Beratender Ingenieure gemäß §§ 13 und 14 ArchIngG M-V
für Partnerschaftsgesellschaften Beratender Ingenieure gemäß §4 13 und 14 ArchIngG M-V (auch für Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung)
Ingenieurversorgung
Wichtige Hinweise zur Teilnahme im Versorgungswerk bei Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf der Seite der Ingenieurversorgung M-V.