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Aktuelle Meldungen

BMWBS veröffentlicht Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" ab 01.03.2023

25. Januar 2023

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird zum 01.03.2023 mit einem neuen Teilprogramm "Klimafreundlicher Neubau" in die Verantwortung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) übergehen. Hierzu hat das BMWSB heute die Förderbedingungen für den klimafreundlichen Neubau (KFN) veröffentlicht, die ab 01.03.2023 gelten.   

Gefördert werden künftig u.a. folgende Stufen:

  • Klimafreundliches Wohngebäude / Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit EH/EG 40 Standard
    (5 % Zuschuss auf max. 100.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit bzw. für NWG 5 % Zuschuss auf bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben)
  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG / Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG-Standard
    (12,5 % Zuschuss auf max. 150.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit bzw. für NWG 12,5 % Zuschuss auf bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Millionen Euro pro Vorhaben)

Der QNG-Standard wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude 40 ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM) bestätigt.

Das gesamte Volumen für die Neubauförderung liegt künftig bei lediglich 1,1 Milliarden Euro. Neben der Förderung klimafreundlicher Eigenheime sind 750 Millionen Euro für alle anderen Antragsteller gedacht, etwa Wohnungsunternehmen und Einzelpersonen. Diese Anträge sollen ab 01.03.2023 bei der KfW gestellt werden können (s. ANLAGE).

(Quelle: Bundesingenieurkammer)