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Aktuelle Meldungen

Folgekostenabschätzung von Baunormen

DIN bestätigt ab Januar 2025 Prozesses zur Folgekostenabschätzung

14. Januar 2025

Die Normung und insbesondere die Kostenauswirkungen der Normung auf das Planen und Bauen waren in den letzten Jahren immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Seitens der Planerinnen und Planer werden immer wieder überzogene Anforderungen an Normen beklagt, die deren Anwendung in der Praxis erschwert und den Planungs- und Bauprozess aufwändiger und damit auch teurer machen.

 

Die Bundesingenieurkammer hatte bereits 2015 im Rahmen der vom damaligen Bauministerium eingesetzten Baukostensenkungskommission eine verpflichtende Folgenabschätzung für die Kosten des Wohnens für alle Entwürfe von Gesetzen, Verordnungen und Normen gefordert. Diese Forderung ist in Umsetzung der Empfehlungen der Baukostensenkungskommission 2019 im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und mit Mitteln des BMWSB in einem Forschungsvorhaben zur Prüfung der Kostenauswirkungen von Baunormen auf den Wohnungsbau und Einsparpotentiale weiter untersucht worden. Die Bundesingenieurkammer war dabei im Begleitkreis zum Forschungsvorhaben von Prof. Dr. Christian Stoy vertreten und hat darauf hingewirkt, dass diese Forderung und die Ergebnisse des Forschungsvorhabens anschließend sowohl im Bündnis für bezahlbaren Wohnraum und dem Wohngipfel als auch in der Normungsroadmap Bauwerke des DIN mit aufgenommen wurden.

Nun hat das DIN in einer Pressemitteilung bestätigt, ab Januar 2025 einen solchen Prozesses zur Folgekostenabschätzung für Baunormen einzuführen. Das BMWSB hat damit die Initiative und Forderungen der am Bau beteiligten Kammern und Verbände und die langjährige Forderung der Bundesingenieurkammer, die Folgekosten von Normen im Geschosswohnungsbau zu begrenzen und so bezahlbaren Wohnraum zu fördern, unterstützt und umgesetzt.

Schon bei Beginn und auch während eines Normungsprozesses soll künftig der langfristige Nutzen von Normen und die langfristige Kostenauswirkung unter Beachtung aller Rahmenbedingungen – beginnend bei der Herstellung eines Gebäudes bis hin zu dessen Rückbau und der Wiederverwendung und Aufbereitung von Materialien betrachtet und transparent bewertet werden. Damit sollen künftig überhöhte Anforderungen in Normen, die sich kostensteigernd auf das Bauen auswirken können vermieden werden.