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Aktuelle Meldungen

JVEG-Vergütungssätze

24. März 2025

Der Bundesrat hat am Freitag, 21.03.2025 dem Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetzes 2025 (KostBRÄG 2025) zugestimmt. Als Teil des Gesetzespaketes werden danach u.a. auch die Vergütungssätze der Gerichtssachverständigen nach dem Justizvergütungs- und  -entschädigungsgesetz (JVEG) pauschal um neu Prozentpunkte angehoben. Nach Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt können die erhöhten Vergütungssätze damit in Kürze für gerichtliche Sachverständigengutachten geltend gemacht werden.

Über die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und das In-Kraft-Treten der neuen Vergütungssätze werden wir informieren.

Gleichwohl wird sich die Bundesingenieurkammer auch bei der neuen Bundesregierung dafür einsetzen, dass für die Vergütungssätze des JVEG zeitnah eine Marktanalyse durchgeführt wird, um eine Anpassung der Vergütung für die gerichtliche Sachverständigentätigkeit an die in der Privatwirtschaft übliche Vergütung von Sachverständigengutachten zu erreichen.

(Quelle: Bundesingenieurkammer)