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Aktuelle Meldungen

Öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Teilfortschreibung des RREP Westmecklenburg

17. Juni 2024

Am 24.04.2024 hat die 71. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg beschlossen, den aktualisierten Entwurf des Kapitels 6.5 Energie des RREP WM 2011, seine Begründung sowie den Entwurf des Umweltberichtes für die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (vierte Beteiligungsstufe) bekanntzugeben. Die Planungsregion (Geltungsbereich) umfasst die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin.

Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen des RREP WM 2011 im Kapitel 6.5 Energie zur räumlichen Steuerung der Erzeugung, der Umwandlung, der Speicherung und des Transports von Energie im Geltungsbereich. Maßgeblich erfolgt in diesem Zusammenhang die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie (§ 27 Absatz 4 ROG in Verbindung mit § 13 ROG). In diesen Gebieten wird die Windenergienutzung privilegiert zulässig sein und entgegenstehende Nutzungen sind ausgeschlossen (§ 35 Absatz 1 Nummer 5 BauGB). Außerhalb der Vorranggebiete sind Windenergieanlagen dann nicht mehr privilegiert, sondern nur noch im Einzelfall als „sonstige Vorhaben im Außenbereich“ zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und sofern das regionale Teilflächenziel erreicht wird (§ 249 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 35 Absatz 2 BauGB und § 2 des Gesetzes zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG)).

Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen können gemäß § 9 Absatz 2 ROG zu dem vorliegenden Entwurf des Kapitels 6.5 Energie, seiner Begründung sowie einschließlich des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichtes Stellung nehmen.

Mit dem Entwurf des Umweltberichtes werden die folgenden umweltbezogenen Informationen ausgelegt:

  • Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der geplanten Festlegungen auf die Schutzgüter Mensch und menschliche Gesundheit; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Artenschutz; Fläche, Boden; Wasser; Klima und Luft; Landschaft; kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern,
  • Prüfung der Verträglichkeit der ausgewiesenen Vorranggebiete Wind mit den Schutzzwecken und Erhaltungszielen von Natura 2000-Gebieten,
  • Darstellung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung bzw. zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen sowie geprüfter Alternativen,
  • Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen, die der Durchführung bzw. Umsetzung des Plans dienen,
  • Fazit: Bei den Vorranggebieten Windenergie sind erhebliche Auswirkungen auf regionaler Planungsebene vor allem bei den Schutzgütern Mensch/Erholung, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt sowie Landschaftsbild nicht auszuschließen. Für einige Vogelschutzgebiete können aufgrund fehlender Daten/Angaben zu Zielarten erhebliche Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden. Mit den regionalplanerischen Festlegungen zu den regenerativen Energien können sich auch positive Umweltauswirkungen ergeben (z.B. klimaneutrale Energie-erzeugung, geordnete Energienutzung, überwiegende Vermeidung erheblicher Auswirkungen auf besiedelte Bereiche und auf schützenswerte Teile von Natur und Landschaft).

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Kapitels 6.5 Energie, seine Begründung sowie des dazugehörigen Entwurfs des Umweltberichts für die vierte Beteiligungsstufe findet in der Zeit vom

19.06.2024 bis zum 15.09.2024

statt.

Die Unterlagen sind während der Auslegungsfrist einsehbar:

  • digital: im Internet unter www.raumordnung-mv.de und www.region-westmecklenburg.de sowie
  • in Papierform: in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg in Schwerin3, in den Verwaltungen der Landkreise Nordwestmecklenburg (Dienstsitze Wismar4 und Grevesmühlen5) und Ludwigslust-Parchim (Dienstsitze Parchim6 und Ludwigslust7) sowie der Verwaltung der Landeshauptstadt Schwerin (Stadthaus8). Die Auslegungszeiten entsprechen den ortsüblichen Öffnungszeiten der vorgenannten Verwaltungen.

Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher Form abgegeben werden, und zwar:

  • im Rahmen der Online-Beteiligung unter: www.raumordnung-mv.de und www.region-westmecklenburg.de oder
  • per E-Mail an: energie4@afrlwm.mv-regierung.de
  • schriftlich an: Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg, Wismarsche Straße 159, 19053 oder
  • mündlich (zur Niederschrift) bei den oben genannten Verwaltungen während der ortsüblichen Öffnungszeiten.