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Prüfsachverständige für den Erd- und Grundbau
Rechtsgrundlage ist Artikel 1 der Verordnung über bauordnungsrechtliche Prüfungen vom 14.06.2016.
Prüfsachverständige für den Erd- und Grundbau bescheinigen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben über den Baugrund hinsichtlich Stoffbestand, Struktur und geologischer Einflüsse, dessen Tragfähigkeit und die getroffenen Annahmen zur Gründung oder Einbettung der baulichen Anlage.
Der schriftliche Antrag ist formlos an die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern zu richten und die laut PPVO M-V erforderlichen Nachweise sind beizufügen.
Aufgabe des bei der Bundesingenieurkammer eingerichteten Beirats für Erd- und Grundbau ist es, die fachliche Eignung von Antragstellern für die Anerkennung als Sachverständige für Erd- und Grundbau nach Bauordnungsrecht bzw. als Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau nach der Muster-Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständige der ARGEBAU (M-PPVO) und der dazu erlassenen Landesverordnungen zu begutachten.
Nach entsprechender Anerkennung durch die jeweils zuständige Landesbehörde werden die Personen nach Mitteilung der jeweiligen Anerkennungsstelle auch im Verzeichnis der Bundesingenieurkammer geführt.