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Prüfsachverständige

Die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern entscheidet als Anerkennungsbehörde über den Antrag auf Anerkennung als Prüfsachverständige/r.

Prüfsachverständige werden anerkannt für

Rechtsgrundlage ist Artikel 1 der Verordnung über bauordnungsrechtliche Prüfungen vom 14. April 2016.