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Presse

Bekanntgabe: Beginn des Anerkennungsverfahrens zum/zur Prüfingenieur/in für Standsicherheit 2022/2023

23. Mai 2022

Die Anerkennung von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren wird in Mecklenburg-Vorpommern durch die Bauprüfverordnung geregelt. Als Prüfingenieur/in für Standsicherheit kann insbesondere nur anerkannt werden, wer die allgemeinen sowie die besonderen Vorrausetzungen nach § 4 und § 10 Bauprüfverordnung erfüllt.

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Anerkennungsbehörde das
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Referat Bautechnik
Alexandrinenstraße 1, 19055 Schwerin

Anträge auf Anerkennung als Prüfingenieur/in für Standsicherheit können bis zum 15.08.2022 bei der Anerkennungsbehörde eingereicht werden. Den Anträgen sind die erforderlichen Angaben und Nachweise beizufügen, die sich aus § 6 Abs. 2 Bauprüfverordnung ergeben.
Zur Feststellung, ob die besonderen Voraussetzungen nach § 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 Bauprüfverordnung erfüllt werden, ist den Anträgen jeweils eine Darstellung des fachlichen Werdeganges und je beantragter Fachrichtung eine Referenzobjektliste von mindestens sechs statisch-konstruktiv schwierigen Bauvorhaben aus dem Anwendungsbereich der Bauordnung unter Verwendung des anliegenden Formulars beizufügen.

Für die Antragsteller/innen wird es wieder eine Informationsveranstaltung geben, in der über das weitere Anerkennungsverfahren informiert wird. Sie wird am 23.11.2022 in Berlin stattfinden.

(Quelle: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V)