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Presse
ImmoWertV im Bundesgesetzblatt verkündet
26. Juli 2021
die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021 ist am 19. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2805) verkündet worden.
Die neue, überarbeitete ImmoWertV 2021 fasst die wesentlichen Grundsätze der bisherigen sechs Richtlinien und Regelwerke zusammen und hat diese anwenderfreundlicher ausgestaltet. Dabei sind kaum inhaltliche Änderungen gegenüber den bisher gültigen Vorgaben erfolgt.
Die Bundesingenieurkammer hatte dazu im August 2020 eine Stellungnahme abgegeben.
Die Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.