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Presse

Konjunkturpaket der Bundesregierung: Herausforderungen durch die befristete Absenkung des Mehrwertsteuersatzes

11. Juni 2020

Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres Konjunkturpakets am 03.06.2020 verkündet, den Umsatzsteuersatz befristet vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7% auf 5 % zu senken. Diese auf den ersten Blick erfreuliche Maßnahme wirft Fragen auf, deren Klärung und Beratung es bedarf.

Im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Planerinnen und Planer haben sich BIngK, BDB, BVPI und VPI zusammengetan, und die Erarbeitung eines Handlungsleitfadens bei einem Steuerbüro in Auftrag gegeben.

Hierin werden konkrete Fragen, mit denen sich der Berufsstand nun auseinandersetzen muss, aufgegriffen z. B.

  • Was sind bei Planungsbüros wirtschaftliche Teilleistungen i.S.d. Steuerrechts?
  • Wie erfolgt die Leistungsabgrenzung/Nachweis von Teilleistungen i.S.d. Steuerrechts?
  • Wie werden Abschlagsrechnungen im Zeitraum 01.07. -  31.12.2020 behandelt?

Zudem hatte die BIngK angekündigt, auf politischer Ebene hier im Schulterschluss mit den übrigen Freiberuflerorganisationen konzertiert vorzugehen.

Das politische Vorgehen koordiniert der Bundesverband der Freien Berufe im Auftrag seiner Mitglieder. Aus Sicht der BIngK ergibt ein konzertiertes Vorgehen aller Freiberufler mit dem entsprechenden dahinter stehenden politischen Gewicht mehr Sinn, als wenn jede Berufsgruppe für sich allein agiert. In diesem Zusammenhang hat der Präsident des BFB, Herr Prof. Ewer, u.a. ein Schreiben an BM Scholz gerichtet mit der Kernaussage, dass möglichst umgehend seitens des BMF ein entsprechender Anwendungserlass herausgegeben werden sollte  – idealerweise flankiert von einem FAQ-Katalog.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie informieren.

(Quelle: Bundesingenieurkammer)