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Presse

Überarbeitung der EU-Bauproduktenverordnung

Meilenstein für die Planungs- und Baubranche

Straßburg , 18. Dezember 2023

Nach anspruchsvollen Verhandlungen zwischen dem Rat, der Kommission und dem Parlament wurde die Überarbeitung der EU-Bauproduktenverordnung beschlossen, ein Schritt von großer Bedeutung für die Gestaltung und Normung von Bauprodukten in Europa.

Die Neuerungen konzentrieren sich auf essenzielle Aspekte wie die CE-Kennzeichnung, harmonisierte Test- und Prüfverfahren sowie spezifische Anforderungen für über 700 verschiedene Bauprodukte. Von Ziegelsteinen bis hin zur Wärmedämmung deckt die Verordnung ein breites Spektrum ab und zielt darauf ab, die Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit von Bauprodukten zu gewährleisten.

Für Ingenieurinnen und Ingenieure steht die Beschleunigung der Normung von Bauprodukten im Vordergrund. Die klaren Vorschriften zur Erstellung neuer Normen sowie zur transparenten Kommunikation aller am Normungsprozess Beteiligten sind für die Branche von herausragender Bedeutung. Ein spezifischer Arbeitsplan für die Kommission soll sicherstellen, dass zukünftig schneller ein CE-Zeichen für ihre Produkte erteilt wird, was insbesondere für die reibungslose Vermarktung und den Einsatz innovativer Produkte von Bedeutung ist.

Die Reform stellt nicht nur einen Schritt in Richtung harmonisierter Standards dar, sondern ebnet auch den Weg für die Digitalisierung der Baubranche. Die Einführung des "Digitalen Produktpasses" ermöglicht Ingenieurinnen und Ingenieuren den digitalen Zugriff auf Produktinformationen, beispielsweise direkt auf der Baustelle über ein Smartphone.

Nach der Überarbeitung und Übersetzung des Verordnungstextes in die 24 Amtssprachen der EU steht die formelle Annahme des Verhandlungsergebnisses durch das Parlament und den Rat bevor. Die Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt wird bis zum Sommer 2024 erwartet.

Die Bundesingenieurkammer hatte sich über den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss direkt mit ihren Positionen an den Beratungen beteiligt. Die vollständige Stellungnahme CCMI/197 ist hier abrufbar.