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Presse
Öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg
12. September 2022
Am 29. Juni 2022 hat die 66. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg beschlossen, den Entwurf der Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und 4.2 Wohnbauflächenentwicklung des RREP WM 2011 sowie den Entwurf des Umweltberichtes in die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (zweite Stufe) zu geben.
Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen in den Kapiteln 4.1 und 4.2 zur Siedlungsentwicklung. Maßgeblich erfolgt in dem Zusammenhang die Überprüfung der Regelungen zur Steuerung der wohnbaulichen Entwicklung in den nicht-zentralen Orten im Geltungsbereich des Planungsverbandes. Der Geltungsbereich umfasst die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin.
Alle Personen (Öffentlichkeit) sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen können gemäߧ§ 9 Abs. 3, 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Raumordnung und Landesplanung Mecklenburg-Vorpommern (Landesplanungsgesetz - LPIG) zu dem vorliegenden Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg für die Kapitel 4.1 und 4.2 einschließlich des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichtes Stellung nehmen. Mit dem Entwurf des Umweltberichtes werden die umweltbezogenen Informationen ausgelegt.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und 4.2 Wohnbauflächenentwicklung sowie des dazugehörigen Entwurfs des Umweltberichts für die zweite Beteiligungsstufe findet in der Zeit vom
04.10.2022 bis zum 06.12.2022
statt.
Die Unterlagen sind während der Auslegungsfrist einsehbar
• im Internet unter www.raumordnung-mv.de und www.region-westmecklenburg.de sowie
• in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg in Schwerin1, in den Verwaltungen der Landkreise Nordwestmecklenburg (Dienstsitze Wismar2 und Grevesmühlen3) und Ludwigslust-Parchim (Dienstsitze Parchim4 und Ludwigslust5) sowie der kreisfreien Stadt Schwerin (Stadthaus)6 sowie in den Verwaltungen der Ämter und der amtsfreien Städte und Gemeinden im Geltungsbereich des Planungsverbandes. Die Auslegungszeiten entsprechen den ortsüblichen Öffnungszeiten der genannten Behörden.
Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist elektronisch
• im Rahmen der Online-Beteiligung unter www.raumordnung-mv.de und www.region-westmecklenburg.de oder
• per E-Mail an siedlung2@afrlwm.mv-regierung.de
abgegeben werden.
Stellungnahmen können zudem bei der
Geschäftsstelle des
Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg Wismarsche Straße 159
19053 Schwerin
• während der ortsüblichen Öffnungszeiten mündlich zur Niederschrift vorgetragen oder
• schriftlich
abgegeben werden.