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Presse
Überbrückungshilfe II startet
19. Oktober 2020
Der Koalitionsausschuss hatte am 25.O8.2020 beschlossen, eine neue Überbrückungshilfe II mit einem Förderzeitraum 01.09.202O-31.12.202O aufzusetzen. Nach aktuellen lnformationen ist eine Beantragung der Überbrückungshilfe II nun voraussichtlich frühestens ab der 43. Kalenderwoche 2020 möglich, mit einer Bearbeitung diesbezüglicher Anträge durch die Bewilligungsstellen ist frühestens ab der 44. Kalenderwoche 2O2O zu rechnen.
(Quelle: ECOVIS Grieger Mallison Beck Steuerberatungsgesellschaft mbH)