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Presse
TMG heißt jetzt DDG – Impressum überprüfen
9. Juli 2024
Wichtige Aktualisierungen im Bereich der Online-Präsenz. Die Änderungen betreffen hauptsächlich die Bereiche Impressum und Datenschutzerklärung und umfassen rein formale Anpassungen der Terminologie, nicht jedoch inhaltliche Modifikationen.
Überprüfen Sie Ihre Website auf die Verwendung folgender Begriffe:
- "Telemediengesetz" oder "TMG"
- "Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz" oder "TTDSG"
Sollten diese Bezeichnungen vorkommen, ist eine Aktualisierung erforderlich. Die neuen, korrekten Begriffe lauten:
- "Digitale-Dienste-Gesetz" oder "DDG" (anstelle von Telemediengesetz/TMG)
- "Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz" oder "TDDDG" (anstelle von TTDSG)
Bitte beachten Sie, dass die Verwendung veralteter Bezeichnungen als Rechtsverstoß gewertet werden kann. Dies könnte potenziell zu wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen führen.
Um zukünftige Anpassungen zu vermeiden, raten wir dazu, im Impressum gänzlich auf die Nennung von Gesetzesbezeichnungen zu verzichten. Eine schlichte Überschrift "Impressum" ist ausreichend und entspricht den gesetzlichen Anforderungen.
Umfassende Informationen: https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html